PV Anlagenzertifizierung nach FGW TR8 — Typ A und Typ B
Zertifizierungsverfahren für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz nach VDE-AR-N 4110 und FGW TR8. Wir übernehmen die Gesamtkoordination als Systemanbieter — von der Strategie bis zur Ausstellung des Zertifikats.
- Typ B: Vereinfachter Nachweis fuer Anlagen 135-950 kW
- Typ A: Vollstaendiges Anlagenzertifikat fuer Anlagen ab 950 kW
- Systemleistung: Gesamtkoordination inkl. Zertifizierungsstelle, Netzbetreiber, Hersteller
Wann brauchen Sie ein Zertifikat?
- Neuanlage am MS-Netz ab 270 kVA
- Netzbetreiber fordert Konformitätsnachweis
- Anlagenerweiterung oder -umbau
- Bestandsanlage ohne gültiges Zertifikat
- Inbetriebnahme wird sonst nicht freigegeben
Brauche ich ein Anlagenzertifikat?
Für ganz Interessierte: FNN Hinweis Seite 34
Zwei Angaben reichen: Anlagengröße und tatsächliche Einspeiseleistung am Netzanschluss. Das Ergebnis aktualisiert sich live.
- Netzbetreiber-TAB: Können strenger sein als VDE-Regelwerke.
Hier brauchen Sie einen erfahrenen Partner.
Wir koordinieren Zertifizierer, Netzbetreiber und Planungsbüros – damit Ihre Anlage termingerecht ans Netz geht.
Jetzt unverbindlich anfragenFür Anlagen ≥ 36 MW oder Hochspannungsanschluss gilt VDE-AR-N 4120. Die endgültige Bewertung hängt vom konkreten Netzanschluss und den TAB des Netzbetreibers ab.
Typ A vs. Typ B — welches Verfahren?
Typ B — Vereinfachtes Zertifikat
Vereinfachtes Verfahren fuer Anlagen im Mittelspannungsnetz. Reduzierter Pruefumfang ohne dynamische Simulationen — auf Basis der Einheitenzertifikate der Komponenten.
- Anlagengröße: 135-950 kW
- Verfahren: Vereinfachtes Zertifikat durch Zertifizierungsstelle
- Grundlage: Einheitenzertifikate + vereinfachte Anlagenbewertung
- Aufwand: Geringer — keine dynamischen Simulationen erforderlich
- Dauer: Typisch 4-6 Wochen
Typ A — Vollstaendiges Anlagenzertifikat
Vollstaendiges Zertifizierungsverfahren mit dynamischen Simulationen, Netzrueckwirkungsanalyse und FRT-Nachweisen. Pflicht fuer groessere Erzeugungsanlagen.
- Anlagengröße: Ab 950 kW
- Verfahren: Vollpruefung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
- Grundlage: Dynamische Simulationen, Netzberechnung, FRT-Nachweise
- Aufwand: Hoch — Simulationen, Gutachten, viele Beteiligte
- Dauer: Typisch 6-12 Monate (Start mind. 7 Monate vor IBN empfohlen)
NELEV 2024: Keine Zertifizierungspflicht bis 500 kWp bei Eigenverbrauch
Seit Mai 2024 (NELEV-Novelle) gilt: PV-Anlagen bis 500 kWp installierter Leistung sind von der Anlagenzertifizierung vollstaendig befreit, wenn die vertraglich vereinbarte Einspeiseleistung unter 270 kW bleibt.
Was das bedeutet: Eine 400 kWp Gewerbedachanlage mit hohem Eigenverbrauch, die maximal 200 kW ins Netz einspeist, braucht weder Typ A noch Typ B — es genuegen die Einheitenzertifikate der Wechselrichter. Das spart 10.000-30.000 EUR und Monate an Bearbeitungszeit.
Voraussetzungen: Installierte Leistung max. 500 kW, Einspeiseleistung vertraglich max. 270 kW. Wir dimensionieren Ihre Anlage so, dass Sie von dieser Erleichterung profitieren — groessere PV-Anlage, kein Zertifizierungsaufwand. Besonders attraktiv fuer Produktionsbetriebe, Kuehlhaeuser und Gewerbe mit hohem Grundlastverbrauch.
Ohne Zertifikat keine Inbetriebnahme
Der Netzbetreiber gibt Ihre Erzeugungsanlage erst frei, wenn das Anlagenzertifikat (Typ B) bzw. die Konformitätserklärung (Typ A) vorliegt. Verzögerungen im Zertifizierungsverfahren verzögern direkt Ihre Einspeisevergütung.
Zertifizierung beauftragenUnsere Systemleistung
Wir übernehmen die Gesamtkoordination des Zertifizierungsverfahrens als Systemanbieter. Die Prüfung und Ausstellung erfolgt durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Planung und Strategie
- Festlegung der Zertifizierungsstrategie (Verfahrensart, Fristen, Risiken)
- Planung, Strukturierung und Steuerung des gesamten Verfahrens
- Identifikation der benötigten Nachweise und Unterlagen
- Terminplanung im Einklang mit dem Bauzeitenplan
Koordination aller Beteiligten
- Auftraggeber und Anlagenerrichter
- Akkreditierte Zertifizierungsstelle
- Netzbetreiber (TAB, Netzanschluss)
- Komponentenhersteller (Einheitenzertifikate)
- Gutachter und Prüfinstitute (falls erforderlich)
Dokumentation und Übergabe
- Zusammenführung aller erforderlichen Unterlagen
- Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit
- Strukturierte Übergabe an die Zertifizierungsstelle
- Nachverfolgung offener Punkte und Rückfragen
Begleitung bis zum Zertifikat
- Begleitung der Prüf-, Rückfrage- und Korrekturphasen
- Steuerung von Nachforderungen und Zusatzanforderungen
- Kommunikation mit der Zertifizierungsstelle
- Übergabe des fertigen Zertifikats an Auftraggeber und Netzbetreiber
Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens (Typ B)
Strategie
Verfahrensart festlegen, Zertifizierungsstelle auswählen, Zeitplan erstellen
Unterlagen
Einheitenzertifikate, Netzberechnung, Schutzkonzept, Regelungskonzept sammeln
Einreichung
Strukturierte Übergabe an die Zertifizierungsstelle
Prüfung
Zertifizierungsstelle prüft, stellt Rückfragen — wir koordinieren Antworten
Korrektur
Nachforderungen bearbeiten, ergänzende Nachweise liefern
Zertifikat
Ausstellung durch Zertifizierungsstelle, Übergabe an Netzbetreiber
Benötigte Unterlagen (typisch Typ B)
Vom Anlagenerrichter / Planer:
- Einlinienschaltplan der Gesamtanlage
- Einheitenzertifikate aller Erzeugungseinheiten (WR)
- Komponentenzertifikate (NA-Schutz, Q-Regler)
- Netzanschlusskonzept und NVP-Ergebnis
- Schutzkonzept nach VDE-AR-N 4110
- Regelungskonzept (P/Q-Regelung, EZA-Regler)
Vom Netzbetreiber:
- Technische Anschlussbedingungen (TAB)
- Netzdaten am Verknüpfungspunkt (Sk, Un, Impedanz)
- Anforderungen an Blindleistung und Regelung
- Anforderungen an Fernwirktechnik
- Ggf. Simulationsanforderungen
Unsere Rolle: Systemanbieter, nicht Zertifizierungsstelle
Was wir tun
- Gesamtkoordination als Systemanbieter
- Strategie und Terminplanung
- Unterlagen-Management und Plausibilitätsprüfung
- Kommunikation mit allen Beteiligten
- Nachforderungen steuern und lösen
- Ingenieurleistung nach Aufwand bei Mehraufwänden
Was die Zertifizierungsstelle tut
- Unabhängige, akkreditierte Prüfung
- Bewertung der Anlagenkonformität
- Ausstellung des Anlagenzertifikats
- Verantwortung für die Zertifizierungsentscheidung
Die Kosten der Zertifizierungsstelle werden als durchlaufende Posten weiterberechnet und sind nicht Teil unserer Ingenieurvergütung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Typ A und Typ B?
Typ A (135-950 kVA): Der Anlagenerrichter erstellt eine Konformitätserklärung auf Basis der vorhandenen Einheitenzertifikate. Keine externe Zertifizierungsstelle nötig. Typ B (ab 950 kVA): Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle prüft die gesamte Anlage und stellt ein Anlagenzertifikat aus.
Wie lange dauert das Verfahren?
Typ A: 4-8 Wochen (abhängig von Vollständigkeit der Einheitenzertifikate). Typ B: 3-6 Monate (abhängig von Komplexität, Rückfragen der Zertifizierungsstelle und Netzbetreiber-Abstimmung). Frühzeitiger Start empfohlen — idealerweise parallel zur Bauphase.
Was passiert bei Nachforderungen der Zertifizierungsstelle?
Nachforderungen und geänderte Bewertungen sind im Zertifizierungsverfahren üblich. Wir steuern diese Nachforderungen, koordinieren die Zulieferung ergänzender Unterlagen und stellen sicher, dass das Verfahren nicht ins Stocken gerät.
Kann ich das Verfahren auch selbst durchführen?
Grundsätzlich ja — die Komplexität liegt jedoch in der Koordination aller Beteiligten (Hersteller, Netzbetreiber, Zertifizierungsstelle), der korrekten Zusammenstellung der Unterlagen und der Steuerung von Rückfragen. Als erfahrener Systemanbieter beschleunigen wir das Verfahren erheblich und vermeiden typische Stolperfallen.
Welche Zertifizierungsstellen arbeiten Sie zusammen?
Wir arbeiten herstellerunabhängig mit allen gängigen akkreditierten Zertifizierungsstellen zusammen und wählen je nach Projekt die optimale Stelle aus (Verfügbarkeit, Bearbeitungszeit, Erfahrung mit dem Anlagentyp).
Zertifizierung beauftragen
Anlagenleistung, Netzbetreiber und Inbetriebnahme-Termin nennen — wir prüfen das passende Verfahren (Typ A oder B) und übernehmen die Gesamtkoordination.
Angebot anfordern oder 0151 - 27 505 910AC SOLAR Install — Anlagenzertifizierung, FGW TR8, VDE-AR-N 4110. Typ A und Typ B. Systemleistung aus einer Hand.
PAV,E-Begrenzung & Einspeiseleistungs-Überwachung
Sie wollen eine Anlage zwischen 270 und 500 kW ohne Anlagenzertifikat betreiben? Dann brauchen Sie eine technisch gesicherte PAV,E-Begrenzung auf ≤ 270 kW — und wir setzen das für Sie um.
Die PAV,E-Überwachung stellt sicher, dass Ihre Anlage niemals mehr als 270 kW ins Netz einspeist. Dadurch entfällt die Pflicht zum Anlagenzertifikat — Sie sparen fünfstellige Kosten und Monate an Wartezeit.
Was wir liefern:
- ✓ EZA-Regler mit PAV,E-Kappung
- ✓ Zertifizierter Leistungsbegrenzer
- ✓ Netzmesspunkt-Überwachung
- ✓ Übergeordneter Entkupplungsschutz
- ✓ Dokumentation für Netzbetreiber
- ✓ Inbetriebnahme & Einstellprotokoll
Ihre Ersparnis
Typische Kosten, die Sie durch die PAV,E-Begrenzung gegenüber einem Anlagenzertifikat B einsparen.
Geeignet für:
- PV-Anlagen 270–500 kW mit Eigenverbrauch
- Gewerbe mit hohem Eigenverbrauchsanteil
- Anlagen mit Speicher und Lastmanagement
- Projekte mit engem Zeitplan (kein AZ-B nötig)