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Netz & Schutz

PV Anlagenzertifizierung nach FGW TR8 — Typ A und Typ B

Zertifizierungsverfahren für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz nach VDE-AR-N 4110 und FGW TR8. Wir übernehmen die Gesamtkoordination als Systemanbieter — von der Strategie bis zur Ausstellung des Zertifikats.

  • Typ B: Vereinfachter Nachweis fuer Anlagen 135-950 kW
  • Typ A: Vollstaendiges Anlagenzertifikat fuer Anlagen ab 950 kW
  • Systemleistung: Gesamtkoordination inkl. Zertifizierungsstelle, Netzbetreiber, Hersteller
Zertifizierung anfragen
Wann brauchen Sie ein Zertifikat?
  • Neuanlage am MS-Netz ab 270 kVA
  • Netzbetreiber fordert Konformitätsnachweis
  • Anlagenerweiterung oder -umbau
  • Bestandsanlage ohne gültiges Zertifikat
  • Inbetriebnahme wird sonst nicht freigegeben
Schutztechnik Anlagenzertifizierung

Brauche ich ein Anlagenzertifikat?

Für ganz Interessierte: FNN Hinweis Seite 34

Zwei Angaben reichen: Anlagengröße und tatsächliche Einspeiseleistung am Netzanschluss. Das Ergebnis aktualisiert sich live.

⚡ Wie viel Leistung speist tatsächlich ins Netz ein?
Die maximale Einspeiseleistung PAV,E entscheidet zusammen mit der Anlagengröße über die Zertifizierungspflicht. Bei Eigenverbrauch oder Direktvermarktung kann sie deutlich kleiner sein als die installierte Leistung.
300kW
installierte Anlagenleistung ∑PEmax (Wechselrichter-Summe)
02004006008001.000+
≤ 135 kWNS
135–270einfach
> 270 kWAnlagenzertifikat B
Bei eigener Mittelspannungs-Übergabestation gilt VDE-AR-N 4110 zusätzlich für die Übergabestation – auch bei kleiner Erzeugungsleistung.
Speicher gelten seit NELEV-Novelle 2024 als wesentliche Änderung und werden bei der kumulierten Leistung mitgerechnet.
Anlagenzertifikat B
Anlagenzertifikat B erforderlich
Die NELEV-Ausnahme greift nicht: entweder ∑PEmax > 500 kW oder PAV,E > 270 kW. Vollwertiges Anlagenzertifikat B durch akkreditierte Zertifizierungsstelle nach VDE-AR-N 4110 erforderlich.
Anschluss: Mittelspannung • Regelwerk: VDE-AR-N 4110 • Aufwand: sehr hoch • Dauer: typ. 3–6 Monate • PAV,E: 300 kW
Zusätzlich zu beachten:
  • Netzbetreiber-TAB: Können strenger sein als VDE-Regelwerke.

Hier brauchen Sie einen erfahrenen Partner.

Wir koordinieren Zertifizierer, Netzbetreiber und Planungsbüros – damit Ihre Anlage termingerecht ans Netz geht.

Jetzt unverbindlich anfragen
Vereinfachte Darstellung nach NELEV (Mai 2024), EAAV und FNN-Hinweis (März 2024).
Für Anlagen ≥ 36 MW oder Hochspannungsanschluss gilt VDE-AR-N 4120. Die endgültige Bewertung hängt vom konkreten Netzanschluss und den TAB des Netzbetreibers ab.

Typ A vs. Typ B — welches Verfahren?

Typ B — Vereinfachtes Zertifikat

Vereinfachtes Verfahren fuer Anlagen im Mittelspannungsnetz. Reduzierter Pruefumfang ohne dynamische Simulationen — auf Basis der Einheitenzertifikate der Komponenten.

  • Anlagengröße: 135-950 kW
  • Verfahren: Vereinfachtes Zertifikat durch Zertifizierungsstelle
  • Grundlage: Einheitenzertifikate + vereinfachte Anlagenbewertung
  • Aufwand: Geringer — keine dynamischen Simulationen erforderlich
  • Dauer: Typisch 4-6 Wochen

Typ A — Vollstaendiges Anlagenzertifikat

Vollstaendiges Zertifizierungsverfahren mit dynamischen Simulationen, Netzrueckwirkungsanalyse und FRT-Nachweisen. Pflicht fuer groessere Erzeugungsanlagen.

  • Anlagengröße: Ab 950 kW
  • Verfahren: Vollpruefung durch akkreditierte Zertifizierungsstelle
  • Grundlage: Dynamische Simulationen, Netzberechnung, FRT-Nachweise
  • Aufwand: Hoch — Simulationen, Gutachten, viele Beteiligte
  • Dauer: Typisch 6-12 Monate (Start mind. 7 Monate vor IBN empfohlen)
NELEV 2024: Keine Zertifizierungspflicht bis 500 kWp bei Eigenverbrauch

Seit Mai 2024 (NELEV-Novelle) gilt: PV-Anlagen bis 500 kWp installierter Leistung sind von der Anlagenzertifizierung vollstaendig befreit, wenn die vertraglich vereinbarte Einspeiseleistung unter 270 kW bleibt.

Was das bedeutet: Eine 400 kWp Gewerbedachanlage mit hohem Eigenverbrauch, die maximal 200 kW ins Netz einspeist, braucht weder Typ A noch Typ B — es genuegen die Einheitenzertifikate der Wechselrichter. Das spart 10.000-30.000 EUR und Monate an Bearbeitungszeit.

Voraussetzungen: Installierte Leistung max. 500 kW, Einspeiseleistung vertraglich max. 270 kW. Wir dimensionieren Ihre Anlage so, dass Sie von dieser Erleichterung profitieren — groessere PV-Anlage, kein Zertifizierungsaufwand. Besonders attraktiv fuer Produktionsbetriebe, Kuehlhaeuser und Gewerbe mit hohem Grundlastverbrauch.

Ohne Zertifikat keine Inbetriebnahme

Der Netzbetreiber gibt Ihre Erzeugungsanlage erst frei, wenn das Anlagenzertifikat (Typ B) bzw. die Konformitätserklärung (Typ A) vorliegt. Verzögerungen im Zertifizierungsverfahren verzögern direkt Ihre Einspeisevergütung.

Zertifizierung beauftragen

Unsere Systemleistung

Wir übernehmen die Gesamtkoordination des Zertifizierungsverfahrens als Systemanbieter. Die Prüfung und Ausstellung erfolgt durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Planung und Strategie

  • Festlegung der Zertifizierungsstrategie (Verfahrensart, Fristen, Risiken)
  • Planung, Strukturierung und Steuerung des gesamten Verfahrens
  • Identifikation der benötigten Nachweise und Unterlagen
  • Terminplanung im Einklang mit dem Bauzeitenplan

Koordination aller Beteiligten

  • Auftraggeber und Anlagenerrichter
  • Akkreditierte Zertifizierungsstelle
  • Netzbetreiber (TAB, Netzanschluss)
  • Komponentenhersteller (Einheitenzertifikate)
  • Gutachter und Prüfinstitute (falls erforderlich)

Dokumentation und Übergabe

  • Zusammenführung aller erforderlichen Unterlagen
  • Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit
  • Strukturierte Übergabe an die Zertifizierungsstelle
  • Nachverfolgung offener Punkte und Rückfragen

Begleitung bis zum Zertifikat

  • Begleitung der Prüf-, Rückfrage- und Korrekturphasen
  • Steuerung von Nachforderungen und Zusatzanforderungen
  • Kommunikation mit der Zertifizierungsstelle
  • Übergabe des fertigen Zertifikats an Auftraggeber und Netzbetreiber

Ablauf eines Zertifizierungsverfahrens (Typ B)

1
Strategie

Verfahrensart festlegen, Zertifizierungsstelle auswählen, Zeitplan erstellen

2
Unterlagen

Einheitenzertifikate, Netzberechnung, Schutzkonzept, Regelungskonzept sammeln

3
Einreichung

Strukturierte Übergabe an die Zertifizierungsstelle

4
Prüfung

Zertifizierungsstelle prüft, stellt Rückfragen — wir koordinieren Antworten

5
Korrektur

Nachforderungen bearbeiten, ergänzende Nachweise liefern

6
Zertifikat

Ausstellung durch Zertifizierungsstelle, Übergabe an Netzbetreiber

Benötigte Unterlagen (typisch Typ B)

Vom Anlagenerrichter / Planer:
  • Einlinienschaltplan der Gesamtanlage
  • Einheitenzertifikate aller Erzeugungseinheiten (WR)
  • Komponentenzertifikate (NA-Schutz, Q-Regler)
  • Netzanschlusskonzept und NVP-Ergebnis
  • Schutzkonzept nach VDE-AR-N 4110
  • Regelungskonzept (P/Q-Regelung, EZA-Regler)
Vom Netzbetreiber:
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB)
  • Netzdaten am Verknüpfungspunkt (Sk, Un, Impedanz)
  • Anforderungen an Blindleistung und Regelung
  • Anforderungen an Fernwirktechnik
  • Ggf. Simulationsanforderungen

Unsere Rolle: Systemanbieter, nicht Zertifizierungsstelle

Was wir tun
  • Gesamtkoordination als Systemanbieter
  • Strategie und Terminplanung
  • Unterlagen-Management und Plausibilitätsprüfung
  • Kommunikation mit allen Beteiligten
  • Nachforderungen steuern und lösen
  • Ingenieurleistung nach Aufwand bei Mehraufwänden
Was die Zertifizierungsstelle tut
  • Unabhängige, akkreditierte Prüfung
  • Bewertung der Anlagenkonformität
  • Ausstellung des Anlagenzertifikats
  • Verantwortung für die Zertifizierungsentscheidung

Die Kosten der Zertifizierungsstelle werden als durchlaufende Posten weiterberechnet und sind nicht Teil unserer Ingenieurvergütung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Typ A und Typ B?

Typ A (135-950 kVA): Der Anlagenerrichter erstellt eine Konformitätserklärung auf Basis der vorhandenen Einheitenzertifikate. Keine externe Zertifizierungsstelle nötig. Typ B (ab 950 kVA): Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle prüft die gesamte Anlage und stellt ein Anlagenzertifikat aus.

Wie lange dauert das Verfahren?

Typ A: 4-8 Wochen (abhängig von Vollständigkeit der Einheitenzertifikate). Typ B: 3-6 Monate (abhängig von Komplexität, Rückfragen der Zertifizierungsstelle und Netzbetreiber-Abstimmung). Frühzeitiger Start empfohlen — idealerweise parallel zur Bauphase.

Was passiert bei Nachforderungen der Zertifizierungsstelle?

Nachforderungen und geänderte Bewertungen sind im Zertifizierungsverfahren üblich. Wir steuern diese Nachforderungen, koordinieren die Zulieferung ergänzender Unterlagen und stellen sicher, dass das Verfahren nicht ins Stocken gerät.

Kann ich das Verfahren auch selbst durchführen?

Grundsätzlich ja — die Komplexität liegt jedoch in der Koordination aller Beteiligten (Hersteller, Netzbetreiber, Zertifizierungsstelle), der korrekten Zusammenstellung der Unterlagen und der Steuerung von Rückfragen. Als erfahrener Systemanbieter beschleunigen wir das Verfahren erheblich und vermeiden typische Stolperfallen.

Welche Zertifizierungsstellen arbeiten Sie zusammen?

Wir arbeiten herstellerunabhängig mit allen gängigen akkreditierten Zertifizierungsstellen zusammen und wählen je nach Projekt die optimale Stelle aus (Verfügbarkeit, Bearbeitungszeit, Erfahrung mit dem Anlagentyp).

Zertifizierung beauftragen

Anlagenleistung, Netzbetreiber und Inbetriebnahme-Termin nennen — wir prüfen das passende Verfahren (Typ A oder B) und übernehmen die Gesamtkoordination.

Angebot anfordern oder 0151 - 27 505 910

AC SOLAR Install — Anlagenzertifizierung, FGW TR8, VDE-AR-N 4110. Typ A und Typ B. Systemleistung aus einer Hand.

Unsere Leistung

PAV,E-Begrenzung & Einspeiseleistungs-Überwachung

Sie wollen eine Anlage zwischen 270 und 500 kW ohne Anlagenzertifikat betreiben? Dann brauchen Sie eine technisch gesicherte PAV,E-Begrenzung auf ≤ 270 kW — und wir setzen das für Sie um.

Die PAV,E-Überwachung stellt sicher, dass Ihre Anlage niemals mehr als 270 kW ins Netz einspeist. Dadurch entfällt die Pflicht zum Anlagenzertifikat — Sie sparen fünfstellige Kosten und Monate an Wartezeit.

Was wir liefern:
  • ✓ EZA-Regler mit PAV,E-Kappung
  • ✓ Zertifizierter Leistungsbegrenzer
  • ✓ Netzmesspunkt-Überwachung
  • ✓ Übergeordneter Entkupplungsschutz
  • ✓ Dokumentation für Netzbetreiber
  • ✓ Inbetriebnahme & Einstellprotokoll
Ihre Ersparnis
10.000–30.000 €

Typische Kosten, die Sie durch die PAV,E-Begrenzung gegenüber einem Anlagenzertifikat B einsparen.


Geeignet für:
  • PV-Anlagen 270–500 kW mit Eigenverbrauch
  • Gewerbe mit hohem Eigenverbrauchsanteil
  • Anlagen mit Speicher und Lastmanagement
  • Projekte mit engem Zeitplan (kein AZ-B nötig)