Ab wann brauche ich einen zentralen NA-Schutz? Die 30-kVA-Grenze
Ab welcher Größe reicht der Wechselrichter-Schutz nicht mehr? Wann VDE-AR-N 4105 einen zentralen NA-Schutz verlangt, was in der Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) gilt — und warum Erweiterungen zur Falle werden.
Die 30-kVA-Grenze in der Niederspannung
Kleine PV-Anlagen kommen mit dem im Wechselrichter integrierten NA-Schutz aus. Ab einer Summen-Scheinleistung von 30 kVA (Σ SAmax) verlangt die VDE-AR-N 4105 aber einen zentralen NA-Schutz: ein separates Netzentkupplungsrelais mit einem Kuppelschalter, der die ganze Anlage am Netzanschlusspunkt trennt.
Der Grund: Je mehr Leistung einspeist, desto wichtiger ist eine sichere, zentrale Trennstelle — unabhängig davon, was die einzelnen Wechselrichter tun.
Mittelspannung: der übergeordnete Entkupplungsschutz
Wird die Anlage ans Mittelspannungsnetz angeschlossen, gilt die VDE-AR-N 4110. Dort spricht man nicht mehr von „NA-Schutz", sondern von einem übergeordneten Entkupplungsschutz am Verknüpfungspunkt — plus einem Entkupplungsschutz an den einzelnen Erzeugungseinheiten. Ein zwischengelagerter Entkupplungsschutz ist typischerweise zwischen etwa 135 und 950 kW im Einsatz.
Vorsicht bei mehreren Einheiten und Erweiterungen
Entscheidend ist die Summe: Mehrere Wechselrichter, ein zusätzlicher Speicher oder eine Erweiterung können die 30-kVA-Grenze überschreiten — dann wird der zentrale NA-Schutz auf einmal Pflicht, auch wenn die Anlage vorher ohne auskam.
- Unter 30 kVA (NS): integrierter NA-Schutz im Wechselrichter reicht meist.
- Ab 30 kVA (NS): zentraler NA-Schutz mit Kuppelschalter nötig.
- Mittelspannung: übergeordneter Entkupplungsschutz nach VDE-AR-N 4110.
Unsicher, was für Ihre Anlage gilt? Wir klären die Grenze und legen den passenden übergeordneten Entkupplungsschutz aus.
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