Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Für den Verkauf von Photovoltaik- und Speicheranlagen sowie Ladestationen (AGB-PV)
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) und/oder eines Batteriespeichers sowie Ladestationen und Zubehör.
1.2 Angebote der AC SOLAR Install sind freibleibend. Das unterschriebene Angebot des Kunden stellt eine verbindliche Vertragserklärung dar. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
1.3 Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn AC SOLAR Install diesen ausdrücklich zustimmt.
1.4 Es gelten ausschließlich die Bedingungen der AC SOLAR Install.
2. Leistungen der AC SOLAR Install
2.1 AC SOLAR Install montiert die PV-Anlage am Gebäude des Kunden, integriert sie in die Strom-Infrastruktur und übergibt Dokumente und Einweisung.
2.2 Software- und Monitoringsysteme gehören nicht zum Funktionssupport; deren Nutzung unterliegt den Herstellernutzungsbedingungen.
2.3 Unwesentliche Änderungen am Leistungsumfang sind zulässig. Wesentliche Änderungen erfolgen über einen Vertragsnachtrag.
2.4 Subunternehmer dürfen keine Angebote im Namen von AC SOLAR Install abgeben. Direkt mit Subunternehmern vereinbarte Zusatzleistungen begründen keine Ansprüche gegen AC SOLAR Install.
3. Mehrwertsteuer
3.1 Die Vergütung versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht der Nullsteuersatz gilt. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Abnahme.
4. Umsatzsteuerregelung (Nullsteuersatz)
4.1 Lieferung und Montage einer PV-Anlage können unter den gesetzlichen Voraussetzungen dem Nullsteuersatz unterliegen.
4.2 Der Nullsteuersatz gilt seit 01.01.2023.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Voraussetzungen nachzuweisen.
4.4 AC SOLAR Install informiert, der Kunde ist verantwortlich für Vollständigkeit der Unterlagen.
4.5 Falls sich herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, trägt der Kunde die nachträgliche Umsatzsteuer.
4.6 Gesetzesänderungen können den Nullsteuersatz beeinflussen.
5. Anmeldung beim Finanzamt
Der Kunde wird durch Einspeisung unternehmerisch tätig und muss sich steuerlich anmelden. AC SOLAR Install bietet keine steuerliche Beratung.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von AC SOLAR Install.
6.2 Der Kunde darf bis zur vollständigen Zahlung nicht über den Kaufgegenstand verfügen.
6.3 Pfändungen durch Dritte sind unverzüglich mitzuteilen.
6.4 Der Kunde haftet für sachgemäßen Umgang und Sicherheit bis zum Eigentumsübergang.
7. Annahme und Lagerung
7.1 Bei Speditionslieferung trägt der Kunde die Verantwortung für Annahme und Lagerung.
7.2 Sichtbare Schäden müssen beim Spediteur vermerkt und fotografisch dokumentiert werden.
7.3 Offensichtlich beschädigte Ware darf nicht angenommen werden.
7.4 Ware muss regengeschützt gelagert werden.
8. Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde sorgt für freien Montageort und sichere Zugänge. Für Batteriespeicher muss der Aufstellort brandsicher sein.
8.2 Internetzugang (LAN oder WLAN) muss am Installationsort bereitstehen.
8.3 Alle erforderlichen Genehmigungen sind durch den Kunden einzuholen.
8.4 Netzanschlussverträge sind vom Kunden abzuschließen.
8.5 Der Kunde trägt das Statik- und Baurisiko.
8.6 Der Kunde sorgt dafür, dass die Versorgungsinfrastruktur geeignet ist.
8.7 Der Kunde ist für Blitzschutz verantwortlich.
8.8 Der Kunde ist Betreiber der Anlage und erfüllt alle Betreiberpflichten.
8.9 Nach Lieferung trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs.
8.10 Die Anlage darf erst nach Abnahme durch den Netzbetreiber in Betrieb genommen werden.
9. Abnahme
9.1 Die Abnahme muss erfolgen, wenn der Kaufgegenstand im Wesentlichen vertragsgerecht ist.
9.2 Erfolgt innerhalb von 10 Tagen keine Abnahme, gilt sie als erfolgt.
10. Sachmängelhaftung / Gewährleistung
10.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Der Kunde muss Nacherfüllung ermöglichen.
10.3 Keine Ansprüche bei Abnutzung, unsachgemäßer Nutzung oder äußeren Einflüssen.
10.4 Keine Garantien auf Ertrag oder Einspeisevergütung.
10.5 Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei Kardinalpflichten eingeschränkt auch bei leichter Fahrlässigkeit.
10.6 Keine Haftung für Software- oder Lizenzprobleme von Herstellern.
11. Fehlerhafte Dachplanung
11.1 Fallen Module aufgrund falscher Dachplanung weg, reduziert AC SOLAR Install den Preis entsprechend ohne Mehrkosten.
11.2 Neuplanung erfolgt kostenfrei.
11.3 Preis bleibt gleich, wenn Module auf andere Dachseiten verlegt werden, sofern der Materialbedarf nicht wesentlich abweicht.
11.4 Grabungsarbeiten oder erhöhter Aufwand werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
12. Termine, Beratungs- und Planungsleistungen
12.1 Im Angebotspreis enthalten sind die im Angebot ausgewiesenen Beratungs- und Abstimmungstermine. Sofern im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist, sind ein Vor-Ort-Termin sowie zwei Abstimmungstermine enthalten.
12.2 Darüber hinausgehende, vom Kunden gewünschte Besprechungen, Vor-Ort-Termine oder Begehungen werden nach Aufwand vergütet (Stundensatz gemäß Angebot, ansonsten 95,00 € netto je Stunde zuzüglich Anfahrt). Der Kunde wird vor Entstehen solcher Kosten darauf hingewiesen.
12.3 Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht stattfinden (insbesondere Absage weniger als 24 Stunden vorher oder fehlender Zugang zum Objekt), werden Anfahrt und Wartezeit nach Aufwand berechnet.
13. Änderungen und Nachträge
13.1 Änderungs- und Zusatzwünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
13.2 Mehr- oder Minderleistungen werden als Nachtrag angeboten und erst nach Bestätigung durch den Kunden ausgeführt.
13.3 Ohne gesonderte Preisvereinbarung ausgeführte Zusatzleistungen werden nach Aufwand zu den Stundensätzen gemäß Ziffer 12.2 berechnet.
14. Preise und Kalkulation
14.1 Vereinbarte Preise sind Pauschal- bzw. Einheitspreise.
14.2 Eine Aufschlüsselung der Kalkulation, insbesondere von Einkaufspreisen und Zuschlägen, ist nicht geschuldet. Die Kalkulation ist Geschäftsgeheimnis der AC SOLAR Install.
15. Zahlungen und Verzug
15.1 Zahlungspläne und Zahlungsziele ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung.
15.2 AC SOLAR Install kann angemessene Voraus- und Abschlagszahlungen verlangen, insbesondere vor Materialbestellungen.
15.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; gegenüber Unternehmern fällt zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 € an.
15.4 Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist AC SOLAR Install berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzustellen; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
17. Schriftform
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
18. Verbraucherstreitbeilegung
Verbraucher können ein Schlichtungsverfahren beim Zentrum für Schlichtung e. V. einleiten. Gerichtliche Schritte bleiben möglich.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.2 Unwirksame Regelungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck entsprechen.
19.3 Gerichtsstand ist der Sitz von AC SOLAR Install, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen deutschen Gerichtsstand hat.