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Netz & Schutz  ·  Batteriespeicher-Netzanschluss

Batteriespeicher anschließen: Übergabeschrank, NA-Schutz und Messkonzept

Ob Behind the Meter beim Gewerbekunden, als Co-Location mit der PV-Anlage oder als eigenständiger Netzspeicher: Wir bauen den Übergabeschrank mit Kuppelschalter, NA- und Kupplungsschutz und Messung nach den Vorgaben Ihres Netzbetreibers – und schließen ihn auf Wunsch an.

  • Übergabe- und Kuppelschränke bis 2500 A, innen oder Freiluft
  • Messkonzept für Netz, PV und Speicher – abgestimmt mit dem Netzbetreiber
  • Anmeldung nach VDE-AR-N 4105 bzw. 4110, Inbetriebnahme mit Protokoll
Übergabeschrank für Batteriespeicher mit NA- und Kupplungsschutz, Freiluftausführung

Drei Betriebsarten – drei verschiedene Anschlüsse

Welche Variante vorliegt, entscheidet über Messkonzept, Schutz, Anmeldung und Netzentgelte. Das ist die erste Frage, die wir in jedem Projekt klären.

Behind the Meter (BTM)

Speicher hinter dem bestehenden Netzanschluss eines Betriebs: Lastspitzen kappen, Eigenverbrauch erhöhen, Notstrom. Der Netzanschlusspunkt bleibt, oft reicht die vorhandene Anschlussleistung. Wichtig: Wird der Speicher rückspeisefähig betrieben, ist er netzseitig eine Erzeugungsanlage – mit NA-Schutz und Anmeldung.

Co-Location mit PV

Speicher und PV-Anlage teilen sich einen Netzanschluss. Typisch: PV größer bauen als die Einspeiseleistung und Spitzen in den Speicher legen. Nötig sind getrennte Zählpunkte bzw. Untermessung, ein abgestimmtes Messkonzept und eine Einspeisebegrenzung am Netzanschlusspunkt.

Wandlerschränke →

Netzspeicher (Front of the Meter)

Eigenständiger Speicher mit eigenem Netzanschluss für Handel und Netzdienstleistungen. Meist Anschluss in der Mittelspannung nach VDE-AR-N 4110, mit Übergabestation, Anlagenzertifikat und Fernwirktechnik.

Trafostationen →

Behind the Meter: worauf es beim Anschluss ankommt

BTM-Speicher wirken auf den ersten Blick einfach – sie hängen ja „nur“ in der Kundenanlage. Netzseitig entscheiden aber ein paar Punkte, ob die Anmeldung glatt durchgeht:

  • Rückspeisung ja oder nein? Ein Speicher, der ins Netz einspeisen kann, wird wie eine Erzeugungsanlage angemeldet. Soll er nie einspeisen, braucht es eine nachweisbare Begrenzung am Netzanschlusspunkt.
  • Summenleistung zählt: PV und Speicher werden für Schutz und Zertifizierung zusammengerechnet. Ab 30 kVA ist ein zentraler NA-Schutz mit Kuppelschalter nötig (VDE-AR-N 4105).
  • Anschlussleistung prüfen: Lädt der Speicher aus dem Netz, darf er die vereinbarte Bezugsleistung nicht überschreiten – sonst ist eine Erhöhung beim Netzbetreiber zu beantragen.
  • Messung: Für Eigenverbrauch, EEG-Vergütung und Stromsteuer muss klar sein, welcher Strom woher kommt. Je nach Konzept brauchen Speicher und PV eigene Zählpunkte oder eine Untermessung.
  • Steuerung: Peak Shaving und Einspeisebegrenzung laufen über das Energiemanagement. Ab den Leistungsgrenzen Ihres Netzbetreibers kommt Fernwirktechnik dazu.

Typische BTM-Anwendungen

Peak ShavingLeistungsspitzen kappen, Leistungspreis bei RLM-Messung senken
EigenverbrauchPV-Überschuss speichern statt einspeisen
Netzanschluss entlastenLadepark oder Maschine trotz begrenzter Anschlussleistung betreiben
Notstrom / ErsatzstromKritische Verbraucher bei Netzausfall weiterversorgen
Dynamische TarifeLaden bei günstigen Preisen, Bezug in teuren Stunden vermeiden

Was beim Netzanschluss eines Speichers zu klären ist

Diese Punkte arbeiten wir mit Ihnen und dem Netzbetreiber ab – dann passt der Schrank auf Anhieb.

AnschlussleistungVereinbarte Einspeise- und Bezugsleistung am Netzanschlusspunkt, ggf. Erhöhung beantragen
NetzebeneNiederspannung nach VDE-AR-N 4105 oder Mittelspannung nach VDE-AR-N 4110 – Grenze je Netzbetreiber
SchutzZentraler NA-Schutz ab 30 kVA, Kupplungsschutz bzw. übergeordneter Entkupplungsschutz in der Mittelspannung
SchaltgerätKuppelschalter mit Motorantrieb und Unterspannungsauslöser, ausgelegt auf Kurzschlussstrom am Einbauort
MesskonzeptZählpunkte Netz, PV, Speicher; Wandlermessung ab der Grenze des Netzbetreibers
ZertifikateEinheitenzertifikat des Speichersystems; Anlagenzertifikat je nach Leistung, siehe Anlagenzertifizierung
SteuerungLeistungsvorgabe durch den Netzbetreiber, Direktvermarkter-Schnittstelle, Energiemanagement
Kosten am NetzBaukostenzuschuss und Netzentgelte – für Speicher gelten teils Sonderregeln (z. B. befristete Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG); Bedingungen im Einzelfall prüfen

Häufige Fragen

Ja. Speicher werden vor dem Anschluss beim Netzbetreiber angemeldet. Kann der Speicher ins Netz einspeisen, gelten die Regeln für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N 4105 bzw. 4110 – inklusive NA-Schutz und gegebenenfalls Zertifikaten.

Der Speicher sitzt hinter dem Netzanschluss eines Verbrauchers, also in dessen Kundenanlage. Er dient vor allem Eigenverbrauch, Peak Shaving oder Notstrom und nutzt den vorhandenen Netzanschluss.

Wenn die Summe aus Speicher und weiteren Erzeugungsanlagen 30 kVA übersteigt, verlangt VDE-AR-N 4105 einen zentralen NA-Schutz mit Kuppelschalter. In der Mittelspannung kommt der übergeordnete Entkupplungsschutz nach VDE-AR-N 4110 dazu.

Ja, als Co-Location. Dafür braucht es ein Messkonzept mit getrennten Zählpunkten oder Untermessung und eine Begrenzung der Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt. Wir bauen den passenden Wandler- und Übergabeschrank.

Ja. Wir bauen nach Ihrer Spezifikation, liefern den Stromlaufplan vorab zur Freigabe und verbauen auf Wunsch beigestellte Komponenten wie Leistungsschalter.

Speicher-Schrank anfragen

Schicken Sie Netzanschlusszusage, Messkonzept oder Spezifikation – wir melden uns mit Rückfragen und Angebot.

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