Batteriespeicher anschließen: Übergabeschrank, NA-Schutz und Messkonzept
Ob Behind the Meter beim Gewerbekunden, als Co-Location mit der PV-Anlage oder als eigenständiger Netzspeicher: Wir bauen den Übergabeschrank mit Kuppelschalter, NA- und Kupplungsschutz und Messung nach den Vorgaben Ihres Netzbetreibers – und schließen ihn auf Wunsch an.
- Übergabe- und Kuppelschränke bis 2500 A, innen oder Freiluft
- Messkonzept für Netz, PV und Speicher – abgestimmt mit dem Netzbetreiber
- Anmeldung nach VDE-AR-N 4105 bzw. 4110, Inbetriebnahme mit Protokoll
Drei Betriebsarten – drei verschiedene Anschlüsse
Welche Variante vorliegt, entscheidet über Messkonzept, Schutz, Anmeldung und Netzentgelte. Das ist die erste Frage, die wir in jedem Projekt klären.
Behind the Meter (BTM)
Speicher hinter dem bestehenden Netzanschluss eines Betriebs: Lastspitzen kappen, Eigenverbrauch erhöhen, Notstrom. Der Netzanschlusspunkt bleibt, oft reicht die vorhandene Anschlussleistung. Wichtig: Wird der Speicher rückspeisefähig betrieben, ist er netzseitig eine Erzeugungsanlage – mit NA-Schutz und Anmeldung.
Co-Location mit PV
Speicher und PV-Anlage teilen sich einen Netzanschluss. Typisch: PV größer bauen als die Einspeiseleistung und Spitzen in den Speicher legen. Nötig sind getrennte Zählpunkte bzw. Untermessung, ein abgestimmtes Messkonzept und eine Einspeisebegrenzung am Netzanschlusspunkt.
Wandlerschränke →Netzspeicher (Front of the Meter)
Eigenständiger Speicher mit eigenem Netzanschluss für Handel und Netzdienstleistungen. Meist Anschluss in der Mittelspannung nach VDE-AR-N 4110, mit Übergabestation, Anlagenzertifikat und Fernwirktechnik.
Trafostationen →Behind the Meter: worauf es beim Anschluss ankommt
BTM-Speicher wirken auf den ersten Blick einfach – sie hängen ja „nur“ in der Kundenanlage. Netzseitig entscheiden aber ein paar Punkte, ob die Anmeldung glatt durchgeht:
- Rückspeisung ja oder nein? Ein Speicher, der ins Netz einspeisen kann, wird wie eine Erzeugungsanlage angemeldet. Soll er nie einspeisen, braucht es eine nachweisbare Begrenzung am Netzanschlusspunkt.
- Summenleistung zählt: PV und Speicher werden für Schutz und Zertifizierung zusammengerechnet. Ab 30 kVA ist ein zentraler NA-Schutz mit Kuppelschalter nötig (VDE-AR-N 4105).
- Anschlussleistung prüfen: Lädt der Speicher aus dem Netz, darf er die vereinbarte Bezugsleistung nicht überschreiten – sonst ist eine Erhöhung beim Netzbetreiber zu beantragen.
- Messung: Für Eigenverbrauch, EEG-Vergütung und Stromsteuer muss klar sein, welcher Strom woher kommt. Je nach Konzept brauchen Speicher und PV eigene Zählpunkte oder eine Untermessung.
- Steuerung: Peak Shaving und Einspeisebegrenzung laufen über das Energiemanagement. Ab den Leistungsgrenzen Ihres Netzbetreibers kommt Fernwirktechnik dazu.
Typische BTM-Anwendungen
| Peak Shaving | Leistungsspitzen kappen, Leistungspreis bei RLM-Messung senken |
|---|---|
| Eigenverbrauch | PV-Überschuss speichern statt einspeisen |
| Netzanschluss entlasten | Ladepark oder Maschine trotz begrenzter Anschlussleistung betreiben |
| Notstrom / Ersatzstrom | Kritische Verbraucher bei Netzausfall weiterversorgen |
| Dynamische Tarife | Laden bei günstigen Preisen, Bezug in teuren Stunden vermeiden |
Was beim Netzanschluss eines Speichers zu klären ist
Diese Punkte arbeiten wir mit Ihnen und dem Netzbetreiber ab – dann passt der Schrank auf Anhieb.
| Anschlussleistung | Vereinbarte Einspeise- und Bezugsleistung am Netzanschlusspunkt, ggf. Erhöhung beantragen |
|---|---|
| Netzebene | Niederspannung nach VDE-AR-N 4105 oder Mittelspannung nach VDE-AR-N 4110 – Grenze je Netzbetreiber |
| Schutz | Zentraler NA-Schutz ab 30 kVA, Kupplungsschutz bzw. übergeordneter Entkupplungsschutz in der Mittelspannung |
| Schaltgerät | Kuppelschalter mit Motorantrieb und Unterspannungsauslöser, ausgelegt auf Kurzschlussstrom am Einbauort |
| Messkonzept | Zählpunkte Netz, PV, Speicher; Wandlermessung ab der Grenze des Netzbetreibers |
| Zertifikate | Einheitenzertifikat des Speichersystems; Anlagenzertifikat je nach Leistung, siehe Anlagenzertifizierung |
| Steuerung | Leistungsvorgabe durch den Netzbetreiber, Direktvermarkter-Schnittstelle, Energiemanagement |
| Kosten am Netz | Baukostenzuschuss und Netzentgelte – für Speicher gelten teils Sonderregeln (z. B. befristete Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG); Bedingungen im Einzelfall prüfen |
Speicher-Anschluss nach Netzbetreiber
Jeder Netzbetreiber hat eigene Grenzen für Netzebene, Wandlermessung und Steuerung. Wählen Sie Ihren Netzbetreiber:
Häufige Fragen
Speicher-Schrank anfragen
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